Das Verwaltungsgericht kommuniziert mit den Parteien grundsätzlich nicht elektronisch. Entscheide, Verfügungen und weitere Schreiben an die Parteien erfolgen schriftlich per Post gemäss den vorgesehenen Zustellungsarten. Sind Sie vertreten, erfolgt die Zustellung direkt an Ihre Rechtsvertretung.

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Verwaltungsgericht

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An der Aa 6, Casella postale
6301 Zug
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Lunedi a Venerdi
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