Bewilligung und Aufsicht von Leistungserbringenden

Wenn eine stationäre Einrichtung im Kanton Zug eine Betriebsbewilligung möchte, muss sie gewisse Anforderungen erfüllen. Stationäre und ambulante Leistungserbringende, die vom Kanton finanziert werden wollen, brauchen eine Anerkennung.

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Behinderung und Betreuungsleistungen

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