Logo bei Unterstützung

Unterstützt der Kanton Zug Ihr Projekt oder eine andere befristete Aktivität? Sind Sie eine Kooperation mit uns eingegangen? In diesem Fall verwenden Sie bitte das Logo des Kantons Zug für die gesamte dazugehörige Kommunikation.

Kommunikation bei Unterstützung

  • Sie verwenden das Logo des Kantons Zug in der gesamten Kommunikation rund um das unterstützte Projekt, die Kooperation oder die zeitlich beschränkte Aktivität beispielsweise auf Plakaten, Flyer, Programmen, Websites und in den Sozialen Medien.

  • Sie müssen das Logo des Kantons Zug in jedem Fall verwenden, unabhängig von der Höhe des finanzierten Beitrags.

  • Wenn Sie alle Sponsorinnen und Sponsoren ohne Logo aufführen, können Sie auch auf das Logo des Kantons Zug verzichten. Stattdessen verwenden Sie dann die Bezeichnung «Unterstützt vom Kanton Zug» oder «Unterstützt vom Kanton Zug und Swisslos» im Falle der Zusammenarbeit mit Swisslos.

  • Projekte, die kantonale Unterstützungsgelder aus dem Lotterie- oder Sportfonds erhalten, werden mit dem Logo des Kantons Zug und der zusätzlichen Aufführung des Swisslos-Logos gekennzeichnet.

Gestaltungsregeln

  • Das Logo des Kantons Zug muss immer in einem geschützten Raum erscheinen. Das heisst: Sie setzen die Abstände so, wie sie in den Logodaten hinterlegt sind. In unserem Download-Bereich erhalten Sie Logodateien, bei denen der geschützte Raum bereits integriert ist.

  • Auf farbigen Publikationen verwenden Sie das farbige Kantonslogo. So kommen unser Kanton und Ihre Publikation am besten zur Geltung.

  • Das schwarz-​weisse Kantonslogo setzen Sie nur auf schwarz-​weissen oder einfarbigen Produkten ein. Sie können es auch für Spezialprodukte verwenden, falls die Herstellung oder das Material dies erfordert.

  • Das Kantonslogo muss in angemessenem Verhältnis zu anderen Logos stehen. Nutzen Sie das Logo in einer Grösse, die zur Grösse und Gestaltung des Kommunikationsmittels (Flyer, Plakat etc.) passt.

  • Zusätzlich zum Logo des Kantons Zug wird das Swisslos Logo in gleicher Gewichtung aufgeführt – dies bei Projekten, die kantonale Unterstützungsgelder aus dem Lotterie- oder Sportfonds erhalten.