Ausbildungsförderung in der Pflege
Die Pflegeinitiative wird in zwei Etappen umgesetzt. Die Erste umfasst eine Ausbildungsoffensive, die Zweite die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Hinweis
Der Kantonsrat hat die Gesetzesvorlage am 3. Juli 2024 verabschiedet. Das Gesetz und die dazugehörende Verordnung sind plangemäss am 20. September 2024 in Kraft getreten.
Etappe 1: Die Ausbildungsoffensive
Etappe 1: Die Ausbildungsoffensive
Der Kanton Zug leistet finanzielle Beiträge zur Umsetzung der Pflegeinitiative. Im Rahmen der ersten Umsetzungsetappe konzentrieren sich diese Beiträge auf die Ausbildungsförderung. Die Unterstützungszahlungen gehen an die Gesundheitseinrichtungen, in denen die praktische Ausbildung erfolgt, sowie an die Höheren Fachschulen und Fachhochschulen, die den schulischen Ausbildungsteil anbieten. Damit wird die Schaffung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen angestrebt.
Zudem erhalten die Studierenden und Lernenden im Bereich der Pflege, die älter sind als 22 Jahre, Ausbildungsbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Damit soll auch Lernenden und Studierenden, die unter Umständen bereits Elternpflichten zu erfüllen haben, mit den Unterstützungsbeiträgen eine Ausbildung im Pflegebereich ermöglicht werden.
Beiträge zur Förderung der Ausbildung im Pflegebereich
Die Abteilung Finanzierung, Qualität und Pflege des Amts für Gesundheit ist zuständig für das Beitragswesen zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. Dazu zählen die Sicherstellung der finanziellen Zuschüsse an Personen in Ausbildung im Pflegebereich sowie die Überprüfung der Ausbildungsverpflichtung von Gesundheitsbetrieben.
Rechtliche Grundlagen
Zur Konkretisierung der Beitragszahlungen hat der Kanton Zug ein Gesetz und eine Verordnung erarbeitet. Diese Erlasse basieren unter anderem auf Grundlagen, die die Zentralschweizer Kantone gemeinsam erstellt haben.
Das Bundesgesetz zur Umsetzung der Pflegeinitiative ist per 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
Etappe 2: Arbeitsbedingungen verbessern
Die zweite Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative umfasst die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Personen, die in der Pflege tätig sind. Federführend sind hierbei die jeweiligen Betriebe.
Schon heute bietet der Kanton Zug den Zuger Pflegeheimen die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der Beratungsfirma Valecura eine Betriebsanalyse durchzuführen. Damit soll der Personalerhalt gefördert werden. Konkret gibt die Betriebsanalyse den Pflegeinstitutionen Klarheit darüber, welche Ansätze für den Personalerhalt bereits vorhanden sind und wo noch Potential besteht. Der Kanton Zug beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten einer solchen Analyse.
Die Gesundheitsdirektion empfiehlt den Zuger Betrieben, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.