Aktuell existieren 125 Schutzpläne mit unterschiedlichen Beschlussdaten, einige noch in der ursprünglichen Version, andere bereits ein- oder mehrmals revidiert.
Das Amt für Raum und Verkehr revidiert aktuell alle Schutzpläne, um diese auf den neusten Stand zu bringen.

Alter Schutzplan Naturschutzgebiet Choller 1982

Öffentliche Auflage des revidierten Schutzplans Tännlimoosweid und neuer Schutzplan Chrüzhügel: Gemeinden Baar und Neuheim

 

Gestützt auf § 21 des Gesetzes über den Natur-​ und Landschaftsschutz vom 1. Juli 1993 (GNL; BGS 432.1) legte die Baudirektion die revidierten Schutzpläne für kantonale Naturschutzgebiete gemäss § 9 des Planungs-​ und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) öffentlich auf. Die öffentliche Auflage findet während 30 Tagen vom 20. Juni 2024 bis zum 22. Juli 2024 statt. Anschliessend wird der Antrag an den Regierungsrat erarbeitet werden. Folgende Gebiete sind Bestandteil der Auflage:

 

  • Tännlimoosweid (Baar)
  • Chrüzhügel (Baar und Neuheim)

Die Dokumente und Schutzpläne der öffentlichen Auflage können untenstehend aufgerufen werden.

Auftrag Baudirektor für Publikation im Amtsblatt

Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV)

NSG Tännlimoosweid; Schutzplananpassung