Informationen für neue Mitarbeitende
Herzlich willkommen bei Ihrem neuen Arbeitgeber, dem Kanton Zug.
Wir freuen uns, Sie bei uns begrüssen zu dürfen, und wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start.
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen, die Sie vor Ihrem ersten Arbeitstag und in Ihren ersten Tagen bei uns unterstützen.
Eintrittscheckliste vor Stellenantritt
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Arbeitsvertrag unterzeichnet und retourniert
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Personalbogen inklusive
- Kopie der Krankenkassenkarte
- Passfoto oder Kopie der ID
- per E‑Mail an info.pa@zg.ch gesendet
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Anmeldung für Familienzulagen, wenn Sie Kinder haben
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Formular «Übertragung Freizügigkeitsguthaben» an Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung zugestellt
Unterlagen vor Stellenantritt
Diese Unterlagen benötigen wir vor Ihrem Stellenantritt.
Personalbogen
Anmeldung für Familienzulagen
Beiblatt 1 zum Formular Kinderzulage bei mehr als 2 Kindern
Pensionskasse
Mit dem Stellenantritt nehmen wir Sie in die Zuger Pensionskasse auf, sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Details finden Sie im Merkblatt «Eintritt in die Pensionskasse».
Haben Sie bereits bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet, besteht oft ein Freizügigkeitsguthaben. Dieses Guthaben liegt zum Beispiel bei einer früheren Pensionskasse oder auf einem Freizügigkeitskonto.
In diesem Fall gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular «Übertragung von Freizügigkeitsguthaben» aus.
- Unterschreiben Sie das Formular.
- Senden Sie es an Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung.
So wird Ihr Guthaben an die Zuger Pensionskasse übertragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Zuger Pensionskasse.
Sparplan «Sparen PLUS»
Mit dem freiwilligen Sparplan «Sparen PLUS» können Sie Ihre Altersvorsorge erhöhen. Dabei leisten Sie 3 Prozentpunkte höhere Sparbeiträge. Die Leistungen bei Invalidität oder Todesfall bleiben unverändert.
Der Sparplan kann bei Eintritt in die Zuger Pensionskasse oder jeweils per 1. Januar gewählt werden.
Grundlagen zu Ihrer Anstellung
Zum Start stellen wir die wichtigsten Informationen zu Ihrer Anstellung bereit. Dazu gehören Gesetze, Verordnungen sowie das Personalhandbuch und die Personalerlasse des Kantons Zug.
Personalhandbuch
Im Personalhandbuch finden Sie alle Informationen zum Personalwesen. Nutzen Sie es als erste Anlaufstelle bei Fragen.
Die Inhalte sind übersichtlich aufgebaut. Unter «Suchen anhand von Stichworten (Inhaltsverzeichnis)» können Sie gezielt nach Begriffen suchen.
Das Personalhandbuch steht Ihnen ab Ihrem ersten Arbeitstag unter: wissen.zg.ch/personalhandbuch zur Verfügung.
So melden Sie sich an:
- Klicken Sie oben rechts auf das Personen-Symbol
- Öffnen Sie das Personalhandbuch in der Übersicht
Es empfiehlt sich, das Personalhandbuch als Favorit zu speichern. So ist es jederzeit schnell erreichbar.
Merkblätter zur Anstellung
Hier finden Sie wichtige Merkblätter rund um Ihre Anstellung.
Einführungsseminar: die Verwaltung kennenlernen
Herzlich willkommen beim Arbeitgeber Kanton Zug!
Lernen Sie Ihren neuen Arbeitgeber und seine Vielfalt beim Einführungsseminar kennen. Freuen Sie sich auf einen informativen Tag mit praxisnahen Kurzinputs und der Möglichkeit, sich mit anderen neuen Mitarbeitenden zu vernetzen.
Sie werden automatisch zum nächstmöglichen Termin eingeladen. Falls Sie verhindert sind, nehmen Sie bitte am nächsten Seminar teil.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start beim Kanton Zug.
Angebote und Benefits
Sport am Mittag
Nutzen Sie unser vielseitiges Sportangebot über Mittag. Die Kurse bieten Ihnen eine gute Möglichkeit, Ihre Pause aktiv zu gestalten und neue Energie zu tanken.
Weitere Informationen zum Angebot sowie zu den einzelnen Kursen finden Sie untenstehend in den Factsheets, welche detaillierte Angaben zum Programm, den Kurszeiten und den Rahmenbedingungen enthalten.
Weitere Benefits des Kantons Zug
Als Mitarbeitende des Kantons Zug profitieren Sie von attraktiven Zusatzleistungen und exklusiven Vergünstigungen bei verschiedenen Partnern:
- Flottenrabatte bei einem privaten Autokauf.
- BRACK.CH PLUS: Mitarbeitende profitieren vom Vorteilspaket.
- HP Store: Günstige Angebote auf Hardware für private Nutzung.
- Microsoft: Bis zu 30 Prozent Rabatt auf Office 365 und 10 Prozent auf Surface Geräte.
- Hemdenreinigung: Praktischer Reinigungsservice für Textilien von zu Hause.
- Brands for Employees: wöchentliche Angebote zu unschlagbaren Preisen von Top Marken.
- Benefits at Work: Attraktive Rabatte von starken Marken aus allen relevanten Lebensbereichen.
- Personalshop: 30 Prozent Rabatt beim ersten Einkauf online, danach reguläre Bestpreise.
- Versicherungen: Rabatte bei CSS (bis 13 Prozent) und ÖKK (10 Prozent) auf ausgewählte Zusatz-, Haushalt- und Rechtsschutzversicherungen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer iZug Seite des Personalamtes unter dem Thema: Mitarbeitenden-Vergünstigungen.
Staatspersonalverband des Kantons Zug
Der Staatspersonalverband des Kantons Zug (SPV) vertritt die Interessen der Mitarbeitenden des Kantons Zug. Der Verband besteht seit 1912 und zählt rund 1’000 Mitglieder. Er ist parteipolitisch unabhängig, konfessionell neutral und offen für sämtliche Mitarbeitenden des Kantons Zug.
Der SPV setzt sich für gute Arbeitsbedingungen ein und vertritt seine Mitglieder gegenüber Regierung, Parlament und weiteren Gremien.
Mitglieder profitieren zudem von verschiedenen Vorteilen, zum Beispiel:
- Rechtsberatung
- Einkaufsvergünstigungen
- sozialen Anlässen
- Informationen über Newsletter und die «kantonale Personalziitig»
Möchten Sie dem Staatspersonalverband des Kantons Zug beitreten?
Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 80.- pro Jahr und wird vom Lohn abgezogen.
Der Vorstand des Staatspersonalverbandes des Kantons Zug
Personalamt des Kantons Zug
Das Personalamt ist Ihre zentrale Anlaufstelle bei allen personalrelevanten Fragen. Dazu gehören Themen wie Anstellung, Lohn, Weiterentwicklung oder arbeitsrechtliche Anliegen.
Für allgemeine Anfragen schreiben Sie uns gerne an die E-Mail Adresse: info.pa@zg.ch.
Telefonisch erreichen Sie uns unter: +41 41 594 36 36.
Die Ansprechspersonen des Personalamts sowie deren Zuständigkeiten finden Sie im untenstehenden Factsheet.
Ombudsstelle Kanton Zug
Haben Sie Probleme mit Behörden des Kantons oder Ihrer Gemeinde?
Befinden Sie sich im Konflikt mit der Verwaltung oder haben Sie Streit mit einer Person in der Verwaltung?
Verstehen Sie eine Verfügung/einen Entscheid nicht? Haben Sie das Gefühl, nicht zu Ihrem Recht zu kommen? Fühlen Sie sich missverstanden?
Die Ombudsstelle Kanton Zug unterstützt Sie in solchen Situationen.
Sie ist:
- unabhängig
- neutral
- vertraulich
- kostenlos
Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle.
PK Tel Plus
Als Mitarbeitende des Kantons Zug erhalten Sie mit PK Tel PLUS eine kostenlose telefonische Erstberatung. Das Angebot unterstützt Sie bei Themen, die Ihre mentale oder körperliche Gesundheit betreffen oder belasten könnten.
Ziel ist es, Ihre Gesundheit, Ihr Wohlbefinden und Ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu fördern.
Ohne Voranmeldung erreichbar unter:
Telefon: 043 268 27 79
Montag - Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr / 13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage oder im Merkblatt.
Strategie und Ausrichtung des Kantons
Die strategische Ausrichtung des Kantons bildet den Rahmen für unsere tägliche Arbeit.
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