Seit 1993 verpflichtet das kantonale Gesetz über Natur- und Landschaftsschutz (GNL) zur Erhaltung von Naturobjekten. Viele dieser Objekte sind bereits durch Vereinbarungen mit Grundeigentümern geschützt. Ein Grossteil ist im Inventar von 2016 erfasst, das derzeit überarbeitet wird.

Historischer Plan mit geschützten Naturobjekten