Schutz von Naturobjekten
Seit 1993 verpflichtet das kantonale Gesetz über Natur- und Landschaftsschutz (GNL) zur Erhaltung von Naturobjekten. Viele dieser Objekte sind bereits durch Vereinbarungen mit Grundeigentümern geschützt. Ein Grossteil ist im Inventar von 2016 erfasst, das derzeit überarbeitet wird.
