Gerichts- und Verwaltungspraxis

In der Gerichts- und Verwaltungspraxis des Kantons Zug (GVP) werden seit 1977 wichtige Entscheide der kantonalen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden veröffentlicht.

GVP

Die GVP erscheint seit 1999 im jährlichen Rhythmus, vorher alle zwei Jahre. Sie kann bei der Staatskanzlei des Kantons bezogen werden und ab der Ausgabe 1995/1996 direkt über Internet eingesehen und ausgedruckt werden.

Seit 2014 steht die GVP nur noch in elektronischer Form zur Verfügung.

Dossiers

Symbolbild Richtlinien Einsicht
Die Urteile des Obergerichts sind seit dem 1. Januar 2022 und diejenigen des Verwaltungsgerichts seit dem 1. Januar 2020 je über eine eigene Datenbank abrufbar. Was für die Einsicht in ältere Entscheide oder solche des Kantons- bzw. Strafgerichts oder der Staatsanwaltschaft gilt, erfahren Sie hier.
Bild Zeughaus
Seit dem 1. Januar 2022 publiziert das Obergericht seine Entscheide systematisch in einer Datenbank.
Urteil des Verwaltungsgerichts
Um eine nachvollziehbare und transparente Justiz zu gewährleisten, veröffentlicht das Verwaltungsgericht des Kantons Zug seine Entscheide in zwei verschiedenen Varianten.

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