Landschreiber
Der Landschreiber ist verantwortlich für die rechtlichen, organisatorischen und planerischen Belange des Kantonsrats und Regierungsrats.
Über den Landschreiber
Der Landschreiber nimmt an den Sitzungen des Büros des Kantonsrats mit beratender Stimme teil. Dabei verfügt er über Antragsrecht. Zusammen mit der Kantonsratspräsidentin oder dem Kantonsratspräsidenten unterzeichnet er alle öffentlichen Akten des Kantonsrats.
Er nimmt zudem an den Regierungsratssitzungen mit beratender Stimme teil. Er führt das Protokoll und unterzeichnet zusammen mit der Frau Landammann oder dem Landammann die Erlasse und Mitteilungen des Regierungsrats.
Er leitet als Vorsitzender die Konferenz der Generalsekretärinnen und -sekretäre und nimmt für den Kanton verschiedene Koordinationsaufgaben wahr – beispielsweise beim Bund und bei der Bundeskanzlei, bei der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz, bei der Zentralschweizer Regierungskonferenz und bei den Zuger Gemeinden.
Die stellvertretende Landschreiberin unterstützt den Landschreiber.
Verantwortliche Bereiche
Team

Renée Spillmann Siegwart
Stv. Landschreiberin
6300 Zug

Lukas Fürrer
Generalsekretär / 2. stv. Landschreiber
6300 Zug
