07.07.2026, Zug | Antwort des Regierungsrats
Inkraftsetzung Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 5. Juni 2026 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis am 17. Juli 2026 zur Regelung des Fristenlaufs in den kantonalen Verfahrensgesetzen Stellung zu nehmen. Ziel dieses Vernehmlassungsverfahren ist es, einen koordinierten Inkraftsetzungszeitpunkt setzen zu können, um eine möglichst einheitliche und kohärente Rechtsanwendung zu erreichen. Nach Rücksprache mit dem Verwaltungsgericht und dem Obergericht des Kantons Zug nimmt der Regierungsrat gerne dazu Stellung.
Details siehe Download.