30.06.2026, Zug | Antwort des Regierungsrats

Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 22. April 2026 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 12. August 2026 vernehmen zu lassen. Gerne nehmen wir zur Vorlage wie folgt Stellung bzw. stellen dazu folgenden Antrag:

Antrag 

Die Vorlage sei abzulehnen. Eventualiter sei die Vorlage so zu überarbeiten, dass anhand eines standardisierten Fragekatalogs Aussonderungskriterien für den Erstkontakt definiert werden. Diese Kriterien sollen es ermöglichen, vorweg diejenigen Personen im Familiennachzug algorithmisch zu erfassen, die sowohl über Arbeitsmarktpotenzial als auch Berufsmotivation verfügen. 

Begründung siehe Download

Antwort an den Bund
PDF | 701 KB | Deutsch

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