30.06.2026, Antwort des Regierungsrats
Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung
Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 12. Juni 2026 wurden die Kantonsregierungen zur Vernehmlassung einer Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und zum Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs eingeladen.
Wir haben zu den Gesetzes- und Verordnungsanpassungen keine Einwände und bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Details siehe Download
Antwort an den Bund
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