06.07.2026, Zug | Vernehmlassung Kanton Zug
Teilrevision des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG)
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die Teilrevision des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG; BGS 851.211) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 31. Oktober 2026 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.
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