13.07.2026, Zug | Vernehmlassung Kanton Zug

Vernehmlassung zur Totalrevision des Beurkundungsgesetzes eröffnet

Der Regierungsrat hat am 7. Juli 2026 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG) eröffnet. Mit der Totalrevision sollen die Systematik des Gesetzes verbessert sowie dessen Bestimmungen an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Ein zentraler Bestandteil der Revision ist die Einführung der Fernbeurkundung. Urkundspersonen sollen bei gewissen Geschäften ihre Wahrnehmungen mittels elektronischer Kommunikationsmittel vornehmen können, so dass für die Klientschaft der Gang in die Kanzlei in diesen Fällen entfällt. Weiter sollen bestimmte freiberufliche Urkundspersonen die Möglichkeit erhalten, sämtliche sachenrechtliche Geschäfte zu beurkunden. Als Folge dieser Erweiterung ist auch eine Anpassung der Gebühren für Beurkundungen und Beglaubigungen an die für anwaltlichen Dienstleistungen üblichen Tarife erforderlich. Schliesslich soll die Aufsichtsstruktur angepasst werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 9. November 2026. Direktion des Innern/Direktionssekretariat

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Andreas Hostettler

Landammann und Regierungsrat

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