Wenn es keinen Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung gibt, dann hat der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Gattin oder Partnerin, das Recht, die Person zu vertreten.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Kontaktformular
Anschrift
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bahnhofstrasse 12, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Dienstag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Mittwoch
14:00 - 17:00

Donnerstag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

 

 

Telefonzeiten:

Montag und Dienstag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch:

Vormittag geschlossen

14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag und Freitag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

 

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

 

Telefon: +41 41 594 59 10

 

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

 

 

Telefonnummer
+41 41 594 59 10