Führerausweise

Der Führerausweis ab 2023 entspricht den neusten internationalen Sicherheitsstandards und wird mittels Lasertechnik hergestellt. Für Neulenker/innen: Führerausweis auf Probe. Reisen: Internationaler Führerausweis oder Umtausch ausländischer Führerausweis / Exchange of driving license.

Führerausweise

Führerausweis

Verwenden Sie bei Änderungen rund um den Führerausweis untenstehendes Formular:

  • blauer Führerausweis umtauschen (bis spätestens 31. Oktober 2024)
  • defekter Führerausweis
  • neues Foto
  • Ändern der Seheigenschaften mit Bestätigung des Arztes

Neulenker und Neulenkerinnen (Führerausweis auf Probe)

Wer zum ersten Mal einen Führerausweis der Kategorie B oder Kategorie A35kW erwirbt,
erhält den Führerausweis auf Probe.
Dieser ist befristet auf 3 Jahre. Das Ablaufdatum ist auf der Vorderseite unter 4b. ersichtlich.
Adress-​ oder Namensänderungen sind innert 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt zu melden.

Besuchen Sie in den ersten 12 Monaten den Weiterbildungskurs (WAB). Wer den Kurs nicht rechtzeitig besucht, riskiert bei einer Polizeikontrolle ein Bussgeld von bis zu Fr. 300.00. 


Ich habe den Kurs besucht und die Probezeit läuft ab. Was muss ich tun?

Sie müssen nichts tun. Sobald Sie den Kurs besucht haben, erhalten Sie automatisch 10 Tage vor Ablauf den neuen unbefristeten Führerausweis per Post. Adressänderungen sind rechtzeitig bekanntzugeben.

 

Ich habe den Kurs nicht besucht und die Probezeit läuft ab. Was muss ich tun?

Ist Ihr Führerausweis auf Probe abgelaufen und haben Sie den Kurs nicht besucht, sind Sie nicht mehr fahrberechtigt. Melden Sie sich umgehend bei uns, um den Kurs nachzuholen.

 

Führerausweis auf Probe – Entzug / Annullierung

Ist Ihnen der Führerausweis auf Probe wegen Begehung einer mittelschweren oder schweren  Widerhandlung entzogen worden, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.
Der Führerausweis auf Probe verfällt, wenn Sie während der Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begehen.

Der Führerausweis auf Probe kann frühestens nach einer einjährigen Wartefrist und dem Vorliegen eines positiven verkehrspsychologischen Gutachtens neu erworben werden.

 

Adress / Namensänderung

Adressänderung

Ändern Sie Ihre Adresse zuerst bei der Einwohnergemeinde bzw. beim Amt für Migration. 
 
Senden Sie uns eine E-Mail mit der Angaben Ihrer neuen Adresse
(auf dem Führerausweis ist keine Adresse).

 

Namensänderung

Ändern Sie zuerst Ihren Pass, Ihre Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung auf den neuen Namen.
Erst danach können wir die Änderung in unserem System anpassen.

Führer- und Fahrzeugausweis: Neuer Führerausweis im Kartenformat 

Verlust / Diebstahl Führerausweis

Melden Sie den Verlust umgehend. Führen Sie vorübergehend ein anderes Ausweisdokument mit sich (ID- oder Pass, Aufenthaltsbewilligung) und fahren Sie nicht ins Ausland.

Internationaler Führerausweis

Wir empfehlen Ihnen, den internationalen Führerausweis mindestens eine Woche vor Ihrer Abreise zu beantragen.

Der internationale Führerausweis ist nur eine Übersetzung und gilt nicht als Führerausweis.
Es müssen immer beide Ausweise mitgeführt werden.

 

Voraussetzung:

  1. Sie sind im Besitz des Führerausweises im Kartenformat
  2. Sie haben Wohnsitz im Kanton Zug

 

Bestellung:

Per E-Mail (5 – 10 Tage):

  • Name / Vorname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Führerausweisnummer (Ziff. 5 auf dem Führerausweis) oder eingescannte Kopie des Führerausweises

Am Schalter (Direktausstellung):

  • Führerausweis im Kartenformat

 

Kosten:

Fr. 25.00 (per Rechnung oder direkt am Schalter bezahlbar)

 

Gültigkeit:

3 Jahre
(bei befristeten Führerausweisen: Maximal bis zum Gültigkeitsdatum,
z.B. Führerausweis auf Probe für Neulenker)

 

Grundsätzlich ist der Führerausweis im Kartenformat in den EU-/EFTA-Staaten anerkannt. Erkunden Sie sich vor Antritt Ihrer Reise im betreffenden Land, welche Dokumente Sie benötigen.

Informationen erhalten Sie beim Konsulat, Reisebüro oder direkt im Internet:

Touring Club Schweiz (TCS)

Ausländischer Führerausweis / Exchange driving license

Motorfahrzeugführende aus dem Ausland, die länger als ein Jahr in der Schweiz Wohnsitz haben, müssen den ausländischen Führerausweis gegen einen schweizerischen Führerausweis umtauschen.

(If you are here for less than a year, your original driver’s licence is valid. All foreign nationals residing in Switzerland must apply for a Swiss driver’s license after a maximum of 12 months of stay in the country.)  Loss, theft, exchange of driving licences Switzerland

Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge führen möchten und nicht im Besitz eines Führerausweises eines Mitgliedstaats der EU oder der EFTA sind, benötigen sofort den schweizerischen Führerausweis. Ohne den schweizerischen Führerausweis dürfen von diesen Personen berufsmässig keine Taxis, Lastwagen oder Gesellschaftswagen mit Schweizer Kontrollschild gelenkt werden.

Verzicht

Sie verzichten auf Ihren Führerausweis oder einzelne Kategorien?

Deklarieren Sie, welche Kategorien wegfallen und reichen Sie uns das Formular mit Ihrem originalen Führerausweis ein.

Ein Verzicht kommt rechtlich einem Fahrverbot gleich.

Gebühren

Die wichtigsten Gebühren zum Thema Führerausweis:

Alle Gebühren  Verordnung
Führerausweis Fr. 30.00
Führerausweis auf Probe Fr. 30.00
Änderungen im Führerausweis
(Adress-/ Namensänderung / Auflagenlöschung  / neues Foto)
Fr. 20.00
Verlust / Defekter Führerausweis                                          Fr. 20.00
Internationaler Führerausweis                                              Fr. 25.00
Eintrag neue Kategorie                                                        Fr. 30.00

 

Kontakt

Strassenverkehrsamt

Kontaktformular
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen

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