Lebensraumförderung
Die natürlichen Lebensräume der einheimischen Tiere und Pflanzen werden kleiner. Für manche Arten wird das zur existenziellen Bedrohung. Der Kanton Zug engagiert sich für den Schutz von Tier- und Pflanzenarten und bekämpft gleichzeitig die Ausbreitung von eingeschleppten Arten, sogenannten Neobiota.
Aufwertungsprojekte
Naturschutz ist immer auch Heimatschutz – der Schutz unserer vielfältigen und artenreichen Kulturlandschaft, in der sich Pflanzen, Tiere und Menschen wohlfühlen. Zu diesem Zweck fördert und realisiert der Kanton Zug mit verschiedenen Aufwertungsmassnahmen Projekte, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Neuanlage oder qualitative Aufwertung von Hecken im Landwirtschaftsgebiet
- Neuanlage von Weihern in der Kulturlandschaft
- Instandsetzung und Neubau von Trockensteinmauern
- etc.
Moorregenerationen
Der Kanton Zug ist bezogen auf seine Fläche der hochmoorreichste Kanton der Schweiz. Hochmoore sind nicht nur wertvolle Lebensräume für geschützte Arten, sie spielen auch eine wichtige Rolle als Wasser- und CO2-Speicher.
In der Vergangenheit wurden viele Moore zur Torfgewinnung trockengelegt. Nur rund 10 % der ehemaligen Moorflächen sind heute in der Schweiz erhalten geblieben. Dadurch haben spezialisierte Arten der Hochmoore ihren Lebensraum verloren. Noch immer wird beobachtet, dass Moore zunehmend nährstoffreicher und trockener werden, was den natürlichen Moorbedingungen widerspricht.
Die Bundesverordnungen zum Moorschutz verlangt von den Kantonen beeinträchtigte Moore bei jeder sich bietenden Gelegenheit wieder aufzuwerten. Seit rund 30 Jahren ist der Kanton Zug bestrebt, degenerierte Hochmoore wiederherzustellen. Im Rahmen der Moorregeneration konnten in 13 Hochmooren von nationaler Bedeutung Regenerationsprojekte umgesetzt werden. Dazu wurden verbuschte Moorflächen durchforstet und ehemalige Entwässerungsgräben mit Holzspundwänden und Sägemehl verschlossen, um den ursprünglichen Wasserhaushalt der Moore wiederherzustellen und ein weiteres Austrocknen zu verhindern.
Pflege und Unterhalt
Die Lebensräume der kantonalen Naturschutzgebiete umfassen grösstenteils extensiv genutzte Kulturflächen. Traditionell wurden viele Moorflächen für die Streuegewinnung genutzt. Um einer Verbuschung oder Verbrachung dieser Lebensräume entgegenzuwirken werden Streuewiesen regelmässig gemäht. Neben den Riedern und dem Wiesland müssen auch Hecken und Kleingewässer regelmässig gepflegt werden, um deren ökologischen Wert zu erhalten.
Die Pflege und Bewirtschaftung der Lebensräume (Hochmoore, Flachmoore etc.) in den Naturschutzgebieten dienen dem Schutz und dem Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten. Dies ist über eine differenzierte Nutzung erreichbar, welche auf einer fundierten Pflegeplanung basiert. Dazu werden differenzierte Pflegepläne ausgearbeitet und angewendet.
In den letzten Jahren haben sich invasive gebietsfremde Arten stark ausgebreitet. Damit seltene einheimische Arten nicht verdrängt werden, werden invasive Neophyten in den Naturschutzgebieten systematisch bekämpft.
Ausserordentliche Pflege- und Unterhaltsarbeiten wie die Beseitigung von Verbuschungen und Verunkrautungen, die Bekämpfung von Neobiota oder die Instandstellung von Kleingewässern können durch den Kanton unterstützt werden. Grundlage dafür sind die kantonalen Abgeltungsrichtlinien.
Regionales Saatgut
Die Begrünung mit regionalem Saatgut verfolgt das Ziel, die genetische Vielfalt, die Arten und die Ökotypen, welche an die lokalen Boden- und Klimaverhältnisse angepasst sind, zu erhalten. Für die Neuanlage von Biodiversitätsförderflächen im Landwirtschaftsgebiet gibt es im Kanton Zug eine Reihe von Unterstützungsangeboten. Untenstehendes Dokument gibt eine Übersicht zu den Voraussetzungen und Kontakten.
Regionale Gehölze
Auch die Verwendung von regionalen Gehölzen leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der genetischen Vielfalt und jener Arten und Ökotypen, die optimal an die lokalen Boden- und Klimabedingungen angepasst sind. Die Abteilung Natur und Landschaft hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen eine Übersicht von Gehölzarten erarbeitet, die sich grundsätzlich oder unter bestimmten Voraussetzungen für Pflanzungen ausserhalb wie auch innerhalb der Bauzone im Kanton Zug eignen (siehe untenstehendes Dokument). Im Kanton Zug bestehen verschiedene Möglichkeiten für den Bezug von Gehölzen mit lokaler Herkunft. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl von geeignetem Pflanzmaterial.
Lebensraum Feldhase
Die Feldhasenbestände in der Schweiz und auch im Kanton Zug befinden sich auf einem sehr tiefen Niveau. Im Grünlandgebieten, die zur Grasproduktion dienen, lassen sich hierbei wesentlich weniger Tiere finden als in Ackerbaugebieten.
Die intensive Landwirtschaft, Überbauungen, Zersiedelungen sowie auch der zunehmende Druck durch den Freizeitbetrieb schränken eine artenreiche Kulturlandschaft immer mehr ein. Besorgniserregend ist vor allem die Situation im Grünland. So verunmöglicht die intensive Nutzung der Wiesen und Weiden zum Beispiel eine erfolgreiche Fortpflanzung der Feldhasen. Die heutigen Auflagen des ökologischen Leistungsnachweises (7 % Biodiversitätsförderflächen) reichen nicht aus, um die Bestände zu fördern. Dass man dem Feldhasen aber mit Aufwertungen durchaus auf die Sprünge helfen kann, zeigen exemplarische Projekte (z.B. im Schaffhauser Klettgau, St.Galler Rheintal). Die Fördermassnahmen wirken sich jedoch erst nach einigen Jahren positiv auf die Dichte des Feldhasen aus und sind nur dort wirksam, wo der Anteil an hochwertigen Ökoflächen bei ca. 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche liegt.

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