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Tierschutz

Der Veterinärdienst setzt sich für das Wohl der Tiere ein. Sie sind Begleiter des Menschen im Alltag und beim Sport, Arbeitskräfte und Lebensmittelproduzenten. Den Tieren geht es gut, wenn sie ihre natürlichen Verhaltensweisen ausleben können und von den Menschen gut betreut werden.

Der Veterinärdienst berät Tierhalterinnen und Tierhalter und unterschützt sie mit Informationen. Periodisch werden gewerbliche Tierhaltungen kontrolliert. Werden Missstände festgestellt oder gemeldet, werden geeignete Massnahmen eingeleitet. Aufgabe des Veterinärdienstes ist der Vollzug der Mindestvorgaben gemäss Tierschutzgesetz.

Oft gehen die Interessen von Tierschutzorganisationen, Tierhalterinnen und Tierhaltern oder Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Industrie und Forschung weit auseinander. Ein Spannungsfeld, das eine sorgfältige Güterabwägung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch den Veterinärdienst erfordert.

 

Tierschutzmeldungen

Wer eine Missachtung von Tierschutzvorschriften beobachtet, kann dies dem Veterinärdienst melden. Der Tierschutzbeauftragte klärt in der Folge den Sachverhalt ab. Meldungen werden vertraulich behandelt. Falls ein Strafverfahren eingeleitet werden muss, ist die Anonymität jedoch nicht mehr gewährleistet. Unerlaubtes Betreten von Räumen, Fotografieren oder Filmen ist auch für Meldezwecke nicht erlaubt. Informationen zu den Minimalanforderungen der Tierschutzgesetzgebung sind auf der Webseite des BLV Bundesamt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen oder in der Tierschutzverordnung zu finden.

Für die Meldung eines möglichen Tierschutzvergehens bitten wir Sie folgende Angaben bereitzustellen:

  • Besitzerin bzw. Besitzer des Tieres mit Angabe der Adresse, bei Tierhaltungen auswärts allenfalls GPS-Angaben 
  • Genaue Beschreibung der Missstände
  • Adresse und Erreichbarkeit der meldenden Person

Bitte reichen Sie uns eine Meldung immer in schriftlicher Form, z.B. per E-Mail info.vetd@zg.ch ein.

Der Veterinärdienst nimmt den öffentlich-rechtlichen Tierschutz wahr. Nicht in seine Zuständigkeit, sofern kein gleichzeitiger Tierschutzverstoss vorliegt, gehören Lärmemissionen, wie störende Tiergeräusche sowie Sicherheitsbedenken fremder Hunde oder Katzen in der Nachbarschaft.

Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Tieren finden Sie auch auf der Webseite Rechtsauskunftsdienst - Stiftung für das Tier im Recht (TIR).