09.01.2025, Zug | Information

EN 2022 2

Im Verfahren EN 2022 2 sind bisher folgende Medienmitteilungen publiziert worden.

Medienmitteilung vom 9. Januar 2025

Mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug EN 2022 2 vom 9. Januar 2025 wurde der Nord Stream 2 AG die definitive Nachlassstundung ausnahmsweise bis 9. Mai 2025 verlängert. Sodann wurde die Nord Stream 2 AG verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieses Entscheids sämtliche Kleingläubiger in voller Höhe zu befriedigen und dem Kantonsgericht Zug die entsprechenden Zahlungsbelege zukommen zu lassen; wird diese Frist nicht eingehalten, wird über die Nord Stream 2 AG ohne Ansetzung einer Nachfrist der Konkurs eröffnet. Die Transliq AG wird als definitive Sachwalterin beibehalten.

Medienmitteilung vom 6. März 2025

Mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug EN 2022 2 vom 6. März 2025 wurde die mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug EN 2022 2 vom 9. Januar 2025 angesetzte 60-tägige Frist zur Befriedigung sämtlicher Kleingläubiger und der Zustellung der entsprechenden Zahlungsbelege an das Kantonsgericht Zug gestützt auf das Gesuch der Sachwalterin vom 5. März 2025 bis zum 9. Mai 2025 erstreckt.

Medienmitteilung vom 9. Mai 2025

Mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug EN 2022 2 vom 9. Mai 2025 wurde der zwischen der Nord Stream 2 AG und ihren Gläubigern abgeschlossene Nachlassvertrag (Dividendenvergleich) vom 30. April 2025 samt Anlage 1 und 2 gerichtlich bestätigt. Gemäss Art. 307 Abs. 1 SchKG kann der Entscheid über den Nachlassvertrag mit Beschwerde nach der ZPO angefochten werden. Gemäss Art. 307 Abs. 2 SchKG hat die Beschwerde aufschiebende Wirkung, sofern die Rechtsmittelinstanz nichts anderes verfügt. Da der Entscheid vom 9. Mai 2025 noch nicht vollstreckbar ist, erteilt das Kantonsgericht Zug keine weiteren Auskünfte zum Nachlassstundungsverfahren der Nord Stream 2 AG (vgl. Art. 308 Abs. 1 lit. b SchKG).

Medienmitteilung vom 3. Juni 2025

Mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug EN 2022 2 vom 9. Mai 2025 wurde der zwischen der Nord Stream 2 AG und ihren Gläubigern abgeschlossene Nachlassvertrag (Dividendenvergleich) vom 30. April 2025 samt Anlage 1 und 2 gerichtlich bestätigt. Dieser Entscheid ist vollstreckbar.