Opferberatung und Opferhilfe

Wir beraten Sie als Opfer und Ihre Angehörigen vertraulich und kostenlos. Ausserdem prüfen wir Ihren Anspruch auf finanzielle Hilfeleistung, Entschädigung oder Genugtuung nach Straftaten gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität – dies gestützt auf das Opferhilfegesetz.

Bei häuslicher Gewalt hilft die Opferhilfe und Opferberatung

Opferhilfestelle

Als kantonale Opferhilfestelle prüfen wir weitergehende finanzielle Opferhilfeleistungen in einem schriftlichen Verfahren – dies nach Straftaten gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität.

 

Um ein entsprechendes Gesuch zu stellen, können Sie sich gerne direkt bei der Opferberatungsstelle eff-zett melden. 

 

Gesuch um finanzielle Leistungen nach Opferhilfegesetz

Merkblätter und Formulare für Fachpersonen

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Therapeutinnen und Therapeuten: Personen, die Opfer betreuen, finden hier relevante Informationen und Unterlagen. 

Merkblatt betreffend Berichte für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Merkblatt betreffend Übernahme von Therapiekosten durch die Opferhilfe

Merkblatt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

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Sicherheitsdirektion

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