Bussenportal
Eine wichtige Aufgabe von uns ist es, durch Kontrollen im Strassenverkehr für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Hierbei stehen nicht nur die im Kanton Zug registrierten Fahrzeuge im Zentrum: Auch Tausende von Pendlern fahren täglich auf zwei oder vier Rädern in den Kanton Zug.

Rechtliche Grundlage
Ordnungsbussen können direkt durch die nach kantonalem Recht zuständige Polizei ausgestellt werden.
Übertretungsstrafgesetz
Bagatellübertretungen werden per 1. Oktober 2013 im Kanton Zug in einem vereinfachten Verfahren gebüsst. Die Zuger Polizei als auch Mitarbeitende des Amtes für Wald und Wild können diverse Übertretungen mit einer Ordnungsbusse ahnden. Hier einige Beispiele:
- Verunreinigung durch Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Essensreste, etc. (Littering)
- Vorsätzliches oder fahrlässiges Verursachen von aussergewöhnlichem Lärm
- Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtmitführen der Jagdberechtigung
- Missachten des Verbots, Feuer zu entfachen
- Missachten des Rauchverbots als Gast
Fragen und Antworten
Sie haben rund um die Uhr Zugang zum Bussenportal. Dort finden Sie weitere Informationen zum Ordnungsbussengesetz.
Kontakt
Bussenadministration
6300 Zug
–
geschlossen
