Gesuch um Strafverbüssung in Form von gemeinnütziger Arbeit
Nachfolgend finden Sie die Bewilligungsvoraussetzungen sowie die benötigten Dokumente zur Einreichung eines Gesuchs um Strafverbüssung in Form von gemeinnütziger Arbeit (GA).
Bewilligungsvoraussetzungen
- (Rest-)Strafe bis maximal sechs Monate
- keine Ersatzfreiheitsstrafen
- keine Fluchtgefahr
- keine Rückfallgefahr
- Anwesenheitsrecht in der Schweiz
- keine Landesverweisung
Benötigte Dokumente
- Kopie Urteil / Strafbefehl
- Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular für gemeinnützige Arbeit
Gesuch um Strafverbüssung in Form von gemeinnütziger Arbeit
Reichen Sie dieses Formular bis spätestens zum vorgesehenen Strafantrittsdatum bzw. bei Bussen oder Geldstrafen innerhalb der Zahlungsfrist vollständig ausgefüllt ein beim
Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Zug, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 6301 Zug.
Merkblatt und Gesuch gemeinnützige Arbeit
Kontakt
Vollzugs- und Bewährungsdienst
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 13:30 - 17:00
Der Vollzugs- und Bewährungsdienst bleibt vom 23. Dezember 2024 bis am 2. Januar 2025 geschlossen.