Öffentlichkeitsprinzip – Einsichtnahme in amtliche Dokumente

Der Kanton Zug hat im Jahr 2014 das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung eingeführt. Seither bildet die Geheimhaltung die Ausnahme und das Einsichtsrecht die Regel. Die Tätigkeit der Behörden ist öffentlich, transparent und nachvollziehbar.