Steuerfüsse natürliche Personen
Eine Aufstellung der Steuerfüsse (Kanton, Einwohnergemeinden, Kirchgemeinden, Bürgergemeinden) ist nach Gemeinden und Jahren geordnet.
Steuerfüsse
Der Kanton, die Gemeinden und die Kirchgemeinden bestimmen je ihre eigenen Steuerfüsse. Der kantonale Steuerfuss gilt dabei für den gesamten Kanton. Die Einwohnergemeinden, Kirch- und Bürgergemeinden legen den Steuerfuss selber fest.
Kontakt
Steuerverwaltung Abteilung Natürliche Personen
Bahnhofstrasse 26
6300 Zug
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