Steuerfüsse natürliche Personen

Eine Aufstellung der Steuerfüsse (Kanton, Einwohnergemeinden, Kirchgemeinden, Bürgergemeinden) ist nach Gemeinden und Jahren geordnet.

Steuerfüsse

Der Kanton, die Gemeinden und die Kirchgemeinden bestimmen je ihre eigenen Steuerfüsse. Der kantonale Steuerfuss gilt dabei für den gesamten Kanton. Die Einwohnergemeinden, Kirch- und Bürgergemeinden legen den Steuerfuss selber fest.

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Steuerverwaltung Abteilung Natürliche Personen

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