Arbeitssicherheitssystem

Die EKAS-Richtlinie Nr. 6508 stellt sicher, dass der Betrieb seine Verantwortung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wahrnimmt, teure Ausfallstunden infolge Berufsunfalls und -krankheit reduziert werden und ein aktiver Beitrag in der Prävention geleistet wird.

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