Risikosportarten

Das gewerbsmässige Anbieten von geführten Bergtouren, Abfahrten ausserhalb markierter Pisten sowie von bestimmten Risikoaktivitäten wie Canyoning, River-Rafting, Wildwasserfahrten und Bungee-Jumping ist bewilligungspflichtig.

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Risikosportarten

Sämtliche gegen Entgelt angebotene Risikoaktivitäten werden als gewerbsmässig betrachtet. 
Weiterführende Informationen und Unterlagen zum Thema sind zu finden auf der Homepage des Bundesamtes für Sport unter aktuell/Themen(Dossiers)/ Gesetz über Risikoaktivitäten.

Weiterführende Informationen und Unterlagen

Ein Verzeichnis der erteilten Bewilligungen sämtlicher Kantone ist öffentlich zugänglich.

Anerkennung ausländischer Diplome

Alle Angehörigen der EU oder von EFTA-Staaten, die ihre Berufsqualifikation nicht in der Schweiz erworben haben, müssen vor Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit in der Schweiz ihre Meldepflicht beim SBFI erfüllen.

Gesetzliche Grundlagen

Nachfolgend finden Sie alle entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu diesem Thema.

Antrag Bewilligung natürliche Personen

Antrag auf eine Bewilligung für natürliche Personen und Einzelfirmen ohne Zertifizierung mit Wohnsitz im Kanton Zug.

Antrag Bewilligung juristische Personen und zertifizierte Einzelfirmen

Antrag auf eine Bewilligung für juristische Personen und zertifizierte Einzelfirmen mit Sitz im Kanton Zug.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Aabachstrasse 5
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen