Schiffsprüfung
Damit Ihr Schiff jederzeit betriebssicher und umweltfreundlich auf dem Wasser verkehrt, prüfen wir dieses entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. Unsere Schifffahrtsexperten sind während der Saison vom 1. April bis 31. Oktober an und auf den Seen für Sie da.

Schiffsprüfung
Schiffe sind in regelmässigen Intervallen auf die Betriebssicherheit zu prüfen.
Die Fristen für die Nachprüfung betragen:
- Schiffe mit Motor alle 3 Jahre
- Schiffe ohne Motor alle 6 Jahre
- Mietschiffe alle 2 Jahre
Meldepflichtige Änderungen
Erforderliche Papiere für bereits im Kanton Zug angemeldete Schiffe:
Prüfungsorte
Technische Auskunft
Anfragen nehmen wir jederzeit über unser Kontaktformular entgegen.
Unsere Schifffahrtsexperten beantworten Ihre Fragen oder nehmen Kontakt mit Ihnen auf.
Gebühren
Für die Erhebung der Schiffssteuern und Gebühren sind das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BGS 753.1), die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BGS 753.12) und die Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr massgebend. In dieser Verordnung finden Sie eine detaillierte Auflistung aller Gebühren.
Rechtliche Grundlagen & Verzeichnisse
Rechtliche Grundlagen & Verzeichnisse
- Binnenschifffahrtsgesetz (BSG)
- Binnenschifffahrtsverordnung (BSV)
- Abgasverordnung Schiffsmotoren (VASm)
- Abgasverordnung Ausführungsbestimmungen (AB-VASm)
- Schiffbauverordnung (SBV)
- Ausführungsbestimmungen (AB-SBV)
- Abgasnachuntersuchungen: Autorisierte Betriebe
- Elektrische Installationen Autorisierte Betriebe
- Flüssiggasanlage Sachverständige
- Richtlinie Flüssiggas EKAS RL 6517
- BAV - Freizeitschifffahrt
Kontakt
Strassenverkehrsamt
6312 Steinhausen
Schalter:
Montag bis Donnerstag:
07.30 bis 11.45 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag:
07:30 durchgehend bis 16:00 Uhr
Telefon:
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Technische Fahrzeugauskunft:
Schalter:
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07:30 durchgehend bis 13:00 Uhr
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07.30 bis 11.00 Uhr
Bitte beachten Sie unsere besonderen Öffnungszeiten.
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