Schiffsprüfung

Damit Ihr Schiff jederzeit betriebssicher und umweltfreundlich auf dem Wasser verkehrt, prüfen wir dieses entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. Unsere Schifffahrtsexperten sind während der Saison vom 1. April bis 31. Oktober an und auf den Seen für Sie da.

Schiffsprüfung Segelschiff STVA Zug

Schiffsprüfung

Schiffe sind in regelmässigen Intervallen auf die Betriebssicherheit zu prüfen.
Die Fristen für die Nachprüfung betragen:

  • Schiffe mit Motor alle 3 Jahre
  • Schiffe ohne Motor alle 6 Jahre
  • Mietschiffe alle 2 Jahre

Meldepflichtige Änderungen

Erforderliche Papiere für bereits im Kanton Zug angemeldete Schiffe:

Prüfungsorte

Technische Auskunft

Anfragen nehmen wir jederzeit  über unser Kontaktformular  entgegen. 

Unsere Schifffahrtsexperten beantworten Ihre Fragen oder nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

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Gebühren

Für die Erhebung der Schiffssteuern und Gebühren sind das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BGS 753.1), die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BGS 753.12) und die Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr massgebend. In dieser Verordnung finden Sie eine detaillierte Auflistung aller Gebühren.

BGS 753.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt - Kanton Zug - Erlass-Sammlung (zg.ch)
BGS 753.11 - Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr Kanton Zug - Erlass-Sammlung (zg.ch)

Kontakt

Strassenverkehrsamt

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