20.04.2026, Medienmitteilung
Voraussichtlich stille Wahl für ein Mitglied des Zuger Kantonsgerichts
Innerhalb der Wahlanmeldefrist stellt sich eine Person zur Wahl. Es kommt daher bei der Ergänzungswahl für ein Mitglied des Kantonsgerichts voraussichtlich zur stillen Wahl.
Carmela Frey tritt per 1. November 2026 ihr neues Amt als Oberrichterin an. Dadurch wird während der Amtsperiode 2025-2030 am Zuger Kantonsgericht ein Sitz per 1. November 2026 frei.
Wahlvorschlag
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag, 20. April 2026, 17.00 Uhr, abgelaufen. Innerhalb dieser Frist ist bei der Staatskanzlei folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Sterchi Pascal, 1982, Gerichtsschreiber, Wartrain 3, 6331 Hünenberg, Sozialdemokratische Partei Kanton Zug
Feststellung der Gültigkeit der Wahl
Die Staatskanzlei prüft den eingegangenen Wahlvorschlag. Dieser liegt bis Mittwoch, 22. April 2026, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei auf. Bis zu diesem Zeitpunkt können allfällige Mängel des Wahlvorschlags geltend gemacht werden. Sofern der Wahlvorschlag gültig ist, findet für diese Vakanz im Kantonsgericht kein Wahlgang statt. In diesem Fall erklärt der Zuger Regierungsrat die vorgeschlagene Person für gewählt und teilt ihr die Wahl mit. Die Gewählterklärung wird in der Folge im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht, voraussichtlich am Donnerstag, 7. Mai 2026. Diese Ergänzungswahl muss zudem durch den Zuger Kantonsrat für gültig erklärt werden. Dies erfolgt frühestens am 27. August 2026.
