Systematische Überprüfung der gemeindlichen und privaten Schulen
Die Schulaufsicht überprüft auf offensiv-systematische Vorgehensweise - systematische Überprüfung genannt - die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben bei den gemeindlichen und privaten Schulen.
Vorgehen bei der systematischen Überprüfung
Die systematische Überprüfung erfolgt transparent und massvoll. Pro Schuljahr werden Prüfbereiche festgelegt und frühzeitig in einem Dreijahresplan kommuniziert.
Die Überprüfung fördert und unterstützt das Vertrauen in das Zuger Bildungswesen, ohne die Zuständigkeiten der Schulen zu untergraben. Der Fokus liegt dabei auf den formalen Aspekten der Einhaltung von Vorgaben. Unter formalen Aspekten werden Bestimmungen und Vorgaben in der Schulgesetzgebung bzw. in RR- und Bildungsratsbeschlüssen verstanden, die als wichtige rechtliche, formale Bedingungen für die Schulen erachtet werden, bspw. das Vorhandensein eines Lehrdiploms, die Einhaltung der Stundentafeln, der Blockzeiten. Nicht die Qualität der Umsetzung von Vorgaben wird dabei untersucht, sondern lediglich deren Umsetzung und Einhaltung.
Für die Überprüfung der Schul- und Unterrichtsqualität ist die Externe Schulevaluation zuständig.
Unterlagen zur systematischen Überprüfung
Ergebnisse der Überprüfung – Reporting der Schulaufsicht
Kontakt
Schulaufsicht
6300 Zug
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Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.