Blockzeit, Unterrichtszeit

Gemäss Reglement zum Schulgesetz müssen die Blockzeiten eingehalten werden. Das wöchentliche Pflichtpensum für Schülerinnen und Schüler hängt von der jeweiligen Stufe ab.

Blockzeit

Gemäss Reglement zum Schulgesetz vom 10. Juni 1992 (BGS 412.112) gelten die folgenden Eckwerte zu den Blockzeiten:

Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen sich an fünf Vormittagen während mindestens drei Stunden (vier Lektionen zu 45 Minuten exkl. Pausen) in der Schule befinden.

Im obligatorischen Kindergarten gilt an mindestens vier Vormittagen eine minimale Unterrichtsdauer von drei Stunden (exkl. Auffangzeit).

Während der umfassenden Blockzeiten müssen sich alle Schulkinder gleichzeitig in der Obhut der Schule befinden. Sie besuchen entweder den Unterricht oder ein anderes unterrichtsnahes Angebot.

Unterrichtszeit

In allen gemeindlichen Schulen findet der Unterricht von Montag bis Freitag statt. Der Mittwochnachmittag ist schulfrei. Für die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Stufen beträgt das wöchentliche Pflichtpensum:

Kindergarten: 23 2/3 Lektionen (inklusive Pause)

Primarstufe:
1. Schuljahr: 25 Lektionen
2. Schuljahr: 25 Lektionen
3. Schuljahr: 28 Lektionen
4. Schuljahr: 28 Lektionen
5. Schuljahr: 30 Lektionen
6. Schuljahr: 30 Lektionen

Sekundarstufe I:
7. Schuljahr: 35 Lektionen
8. Schuljahr: 35 Lektionen
9. Schuljahr: 35 Lektionen

Kontakt

Schulaufsicht

Kontaktformular
Artherstrasse 25
6300 Zug
Montag bis Donnerstag


Freitag bis Sonntag
geschlossen

Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.