Beistandspersonen
Beistandschaften werden von der KESB zum Schutz von Menschen angeordnet, die für ihre Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst einstehen können.

Private Beistandspersonen (priBe) und Berufsbeistandspersonen (Mandatszentrum)
Als Beiständin oder Beistand kann jede natürliche Person ernannt werden, welche die für die vorgesehenen Aufgaben notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen vorweisen kann (Art. 400 ZGB). Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz führt ein Mandatszentrum. Mandate, welche die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nicht an private Beistandspersonen übertragen kann, werden durch Berufsbeistandspersonen des Mandatszentrum geführt.
Kontakt
Mandatszentrum
6300 Zug
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geschlossen
Telefonzeiten:
Montag und Dienstag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Am Mittwoch, 2. September 2026, bleibt das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz aufgrund einer internen Weiterbildung den ganzen Tag geschlossen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Zuger Polizei.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.