In zahlreichen Bereichen sind Kinder und Jugendliche noch nicht in der Lage, selbstständig zu handeln und zu entscheiden. Dass jemand für sie da ist, der ihre Interessen vertritt und ihre Rechte wahrnimmt, ist deshalb unabdingbar. In erster Linie ist dies Aufgabe der Eltern.

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

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Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: +41 41 594 59 10

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