Zivilstandsereignisse im Ausland
Sie befinden sich im Ausland und Ihr Zivilstand verändert sich oder hat sich bereits verändert? Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie heiraten, eine eingetragene Partnerschaft eingehen, ein Kind bekommen oder sich scheiden lassen. Melden Sie sich bei den zuständigen Behörden.
Ausländische Amtsstellen melden Zivilstandsereignisse den Schweizer Behörden meist nicht. Kontaktieren Sie deshalb schnellstmöglich eine Schweizer Vertretung im Ausland, wenn sich an Ihrem Zivilstand oder Personenstand etwas ändert. So kann die Änderung im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen werden. Die zuständige Vertretung wird die entsprechenden Dokumente falls nötig übersetzen, beglaubigen und an die zuständige Behörde in der Schweiz weiterleiten. Geben Sie dabei immer Ihren Heimatort sowie die aktuelle Wohnadresse an.
Auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finden Sie Ihre zuständige Schweizer Vertretung für Zivilstandsereignisse im Ausland. Wählen Sie auf der Webseite das Land, in dem Sie sich befinden.
Geburt und Kindesanerkennung
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland darüber, welche Formalitäten nach der Geburt eines Kindes im Ausland zu erledigen sind, damit die Geburtsmeldung auf amtlichem Weg in die Schweiz gelangt.
Diese Unterlagen benötigen Sie:
Die Kindeseltern sind miteinander verheiratet
Geburtsurkunde (im Original)
Die Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet
Geburts- und Anerkennungsurkunde des Kindes (im Original)
Ist ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger, sind zusätzlich auch sämtliche Dokumente des ausländischen Elternteils einzureichen. Welche Dokumente benötigt werden, klären Sie bitte direkt mit der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland ab.
Adoption
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland darüber, welche Formalitäten für eine Adoption im Ausland zu erledigen sind, damit diese auf amtlichem Weg in die Schweiz gelangt.
Eheschliessung
Ausländische Eheschliessungen werden in der Schweiz anerkannt, wenn diese im Ausland gültig geschlossen wurden.
Namensführung nach der Eheschliessung im Ausland:
Erkundigen Sie sich unbedingt vor der Eheschliessung beim zuständigen Zivilstandsamt über die verschiedenen Möglichkeiten.
Scheidung
Damit Sie die Scheidung im Ausland im Schweizer Personenstandsregister eintragen können, müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (Original) der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland zustellen.
Informieren Sie sich, welche Unterlagen Sie benötigen, damit die Ehescheidung auf amtlichem Weg in die Schweiz gemeldet wird.
Namensänderung oder Namenserklärung
Um eine ausländische Namensänderung in der Schweiz gültig zu machen, benötigen Sie entweder die Staatsbürgerschaft des Landes, in dem die Namensänderung durchgeführt wurde, oder einen Wohnsitz in diesem Land. Sie müssen dies mit einem Pass, einem anderen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit oder einem Nachweis Ihres Wohnsitzes belegen können.
Todesfall
Wenn eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder jemand, der mit einem Schweizer Bürger oder einer Bürgerin verheiratet oder verpartnert ist, im Ausland stirbt, muss der Todesschein im Original an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland geschickt oder dort abgegeben werden. Den Todesschein können Sie vom Zivilstandsamt des Todesortes erhalten.
Anerkennung von Zivilstandsereignissen im Ausland
Ein Ereignis im Ausland wird für den schweizerischen Rechtsbereich anerkannt,
- wenn es nach dem ausländischen Recht vor Ort gültig zustande gekommen ist.
- wenn die Verfahrensrechte gewahrt wurden.
- wenn Sie das Ereignis nicht mit der Absicht ins Ausland verlegt haben, die Vorschriften des schweizerischen Rechts zu umgehen.
- wenn es nicht im Widerspruch zum schweizerischen Rechtsempfinden steht.
Ausländische Dokumente in der Schweiz
Konnten Sie die zuständige schweizerische Vertretung im Ausland nicht kontaktieren oder nicht aufsuchen? Bitte nehmen Sie umgehend nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz mit der Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons Kontakt auf. Bürgerinnen und Bürger des Kantons Zug melden sich bei den unten aufgeführten Kontaktangaben.
Bitte beachten Sie, dass ausländische Urkunden nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen und nur direkt von den betroffenen Personen entgegengenommen werden. Liegen alle benötigten Dokumente vor, können wir Ihnen dabei behilflich sein, die Dokumente der Schweizer Vertretung im Ausland zu übermitteln. Diese Übermittlung mittels diplomatischem Kurier ist allerdings mit Kosten verbunden.
Kontakt
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr:
Vom Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025 bleibt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst geschlossen. Gerne sind wir ab Montag, 6. Januar 2025 wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.