Assistentinnen/Assistenten und Stellvertretungen
Medizinalpersonen brauchen für die Einstellung von Assistentinnen und Assistenten eine Bewilligung. Eine kantonale Bewilligung wird auch für Stellvertretungen für Medizinalpersonen und Stellvertretungen für andere Gesundheitsberufe bei Ferien oder anderen Abwesenheiten benötigt.
Gesuchsformulare für Assistentinnen/Assistenten und Stellvertretungen
Die Einstellung einer Assistentin oder eines Assistenten durch Medizinalpersonen (Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Chiropraktorin/Chiropraktor) ist bewilligungspflichtig. Eine kantonale Bewilligung wird zudem auch für Stellvertretungen bei Ferien oder anderen Abwesenheiten benötigt. Dies gilt sowohl für Medizinalpersonen als auch für Stellvertretungen von anderen Gesundheitsberufen.
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare für das Bewilligungsgesuch.
Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Beilagen bei uns ein.
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00
Termine nach Vereinbarung