Verlängerungsgesuch für Bewilligungsinhabende
Das Formular zur Verlängerung gilt nur für Personen ab dem 70. Altersjahr. Die Berufsausübungsbewilligung erlischt gemäss dem Gesundheitsgesetz, wenn Sie die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht haben. Mit einem Gesuch können Sie die Bewilligung für höchstens zwei Jahre verlängern.
Verlängerung der Berufsausübungsbewilligung
Bitte reichen Sie das Verlängerungsgesuch mit den erforderlichen Beilagen bei uns ein.
Die Bewilligungsgebühr beträgt 55 Franken (Art. 3 Ziff. 20 des Verwaltungsgebührentarifs vom 11. März 1974 (BGS 641.1).
Kontakt
Medizinische Abteilung
Gartenstrasse 3
6300 Zug
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Termine nach Vereinbarung