Verlängerungsgesuch für Bewilligungsinhabende

Das Formular zur Verlängerung gilt nur für Personen ab dem 70. Altersjahr. Die Berufsausübungsbewilligung erlischt gemäss dem Gesundheitsgesetz, wenn Sie die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht haben. Mit einem Gesuch können Sie die Bewilligung für höchstens zwei Jahre verlängern.

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