Seit dem 1. Januar 2022 müssen die Kantone über alle Zulassungsgesuche der Leistungserbringer in einem formellen Zulassungsverfahren befinden.

Bewilligungen KVG

Zulassungsverfahren KVG

Seit dem 1. Januar 2022 müssen die Kantone über alle Zulassungsgesuche der Leistungserbringer in einem formellen Zulassungsverfahren befinden. Wir überprüfen, ob die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die vom Bundesrat festgelegten Zulassungsvoraussetzungen im Sinne der Krankenversicherungsverordnung (KVV) erfüllen. Nachdem wir die Zulassungsvoraussetzungen geprüft haben, erteilen wir die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP. Dieses Zulassungsverfahren ist nicht mit dem Verfahren für eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung (Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung; Berufsausübungsbewilligung) zu verwechseln.

Alle wichtigen Informationen wie auch das Gesuchsformular zur Zulassung zum KVG finden Sie hier im Überblick.

Das Gesuch für die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP muss online beantragt werden. Füllen Sie bitte das Online-Formular vollständig aus und schicken Sie es ab.

Gesuchsformular Zulassung KVG

Das Informationsblatt informiert über die seit Januar 2022 geltenden Zulassungsbedingungen.

Informationsblatt neue Zulassungsbedingungen nach Inkrafttreten KVG Revision

In den beiden Merkblättern finden Sie weiterführende Informationen zur Zulassung für Leistungserbringer sowie für die Leistungserbringung der psychologischen Psychotherapie.

Merkblatt Voraussetzung Zulassung Leistungserbringer KVG

Merkblatt Voraussetzung Zulassung Leistungserbringung KVG Psychotherapie

ZSR-Zahlstellenregister

Hier finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen (FAQs) rund um die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP.

FAQ zur Umsetzung der KVG-Änderung «Zulassung von Leistungserbringern»

FAQ zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie

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