Ausserkantonale Hospitalisationen
Am 1. Januar 2012 trat die neue Spitalfinanzierung in Kraft. Auch nur grundversicherte Zuger Patientinnen und Patienten können sich neu in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen (sogenannte freie Spitalwahl).
Kostengutsprache für ausserkantonale Hospitalisationen
Reichen Sie dieses Formular ein, wenn eine Patientin oder ein Patient sich aus medizinischen Gründen in ein Spital begibt, das nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons der behandelten Person, aber auf der Spitalliste des Standortkantons (Listenspital) aufgeführt ist.
Kontakt
Medizinische Abteilung
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00
Termine nach Vereinbarung