Mit dem neuen Krebsregistrierungsgesetz (KRG) und den dazugehörigen Verordnungen (KRV) auf Bundesebene, das seit dem 1.1.2020 in Kraft ist, wird sichergestellt, dass die notwendigen Daten von Krebserkrankungen flächendeckend und vollständig erhoben werden.

Meldung ans Krebsregister

Ärztinnen und Ärzte, Laboratorien, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens sind gesetzlich verpflichtet, relevante Daten dem Krebsregister zu melden. Dies stütz sich auf das Krebsregistrierungsgesetz.

Informationen für Patientinnen und Patienten

Die Kernaufgabe des Registers besteht darin, möglichst alle Krebsneuerkrankungen in der Bevölkerung zu erfassen, und somit in Form eines Monitorings die Krebsbelastung der Bevölkerung zu dokumentieren.


Nachfolgend finden Sie Merkblätter sowie das Widerspruchsformular auf der Webseite des Krebsregisters der Kantone Zürich, Zug, Schaffhausen und Schwyz.

Kontakt Universitätsspital

Universtitätsspital Zürich
PTK Kantonales Krebsregister
Rämistrasse 100
8091 Zürich

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Kontakt

Amt für Gesundheit

Aegeristrasse 56
6300 Zug
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