Lebensmittel
Tagtäglich kommen wir auch mit Gebrauchsgegenständen in Kontakt. Gebrauchsgegenstände im Sinne der Lebensmittelgesetzgebung sind Produkte, die mit dem menschlichen Körper oder Lebensmitteln in Berührung kommen wie Kosmetika, Geschirr oder Lebensmittelverpackungen.
Lebensmittelkontrolle
Im Zentrum der Lebensmittelkontrolle steht die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Die Anforderungen sind in der Schweizer Lebensmittelgesetzgebung geregelt. Für den Vollzug der Gesetzgebung sind die Kantone beauftragt. Es wird die Überwachung der gesamten Lebensmittelkette von der Produktion über den Transport, die Verarbeitung der Produkte und den Handel bis zu den Konsumenten gefordert.
Lebensmittelgesetzgebung
Die Schweizer Lebensmittelgesetzgebung bezweckt:
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die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegen-ständen, die nicht sicher sind, zu schützen;
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den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sicherzustellen;
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die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegen-ständen vor Täuschungen zu schützen;
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den Konsumentinnen und Konsumenten die für den Erwerb von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegen-ständen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die Lebensmittelkontrolle Zug vollzieht die Schweizer Lebensmittelgesetzgebung in rund 1'600 Betrieben. Zu diesen Betrieben gehören unter anderem die Lebensmittelproduktion, gewerbliche Lebensmittelbetriebe, der Detailhandel, der Onlinehandel, die Gastronomie, die Wasserversorgungen, wie auch Bade- und Duschanla-gen aber auch Kioske, Marktfahrer und Festanlässe.
Warnungen und Rückrufe
Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen, falls die vom Betrieb importierten, hergestellten oder verkauften Lebensmittel die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten gefährden bzw. nicht sicher sind. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) veröffentlicht die Rückrufe und öffentlichen Warnungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden und dem betroffenen Unternehmen.
Auf der Web-Seite des Bundes sind weitere Informationen zu öffentlichen Warnungen und Rückrufe zu entnehmen.
Rechtliche Grundlagen
Seit dem 1. Mai 2017 gilt das neue Schweizer Lebensmittelrecht. Kernpunkte sind besserer Schutz für die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung, weniger Handelshemmnisse und mehr Transparenz. Alle Anpassungen zu realisieren und umzusetzen dauert seine Zeit. Darum hat der Bund grosszügige Übergangsfristen festgelegt.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stellt umfassende Informationen zum neuen Lebensmittelrecht bereit.
Sämtliche rechtliche Grundlagen für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände finden Sie in der systematischen Rechtssammlung des Bundes.
Exportzertifikate
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände können unter bestimmten Bedingungen sowohl in die EU als auch in Drittstaaten exportiert werden.
Inspektion
In der amtlichen Überwachungstätigkeit wird festgestellt, ob Verbrauchersicherheit im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände in ausreichendem Mass durch die Anbieter gewährleistet wird. Massstab sind die Bestimmungen des Lebensmittelrechts. Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen müssen die Anforderungen wieder erreicht werden und der Anbieter muss sich auch daranhalten.
Kennzeichnung und Anpreisung
Die allgemeine Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Form der Anpreisung sind in der Verordnung über Kennzeichnung und Anpreisung geregelt. Informative und transparente Angaben auf Lebensmitteln sind für viele Konsumentinnen und Konsumenten ein zentrales Anliegen. Fehlerhafte und unrichtige Angaben können Anlass geben zur Täuschung über Art, Zusammensetzung, Herkunft, Alter, Wert, Eigenschaften, Qualität usw. eines Lebensmittels.
Pilzkontrolle
Die Kontrolle der privat gesammelten Pilze ist eine Dienstleistung der Zuger Gemeinden und wird durch die Stadt Zug koordiniert. Die Pilzkontrolle befindet sich im Werkhof der Stadt Zug.
Qualitätsbescheinigung
Wer erhält eine Qualitätsbescheinigung?
Aufgrund der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen können Betriebe der Lebensmittelbranche (Gaststätten, Bäckereien, Metzgereien etc.), die Kundinnen und Kunden mit einer amtlichen Qualitätsbescheinigung über ihre lebensmittelrechtliche Sicherheit (Gesundheitsschutz, Täuschungsschutz, Lebensmittelhygiene) informieren.
Durch das Gesundheitsgesetz von 2008 wurde mit der Einführung der amtlichen Qualitätsbescheinigung für Lebensmittelbetriebe der Konsumentenschutz geregelt.
Betriebsgründung und Mutation
Planen Sie eine Betriebsgründung oder haben Sie eine Veränderung/Betriebsschliessung?
Ist Ihr Betrieb tätig in Herstellung, Behandlung, Lagerung, Transport und Inverkehrbringen von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen?
Gebrauchsgegenstände wie z.B. Kosmetische Mittel, Gegenstände die den Menschen oder das Lebensmittel berühren oder Dusch- und Badewasser.
Lebensmittelbedingte Erkrankungen
Von einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch wird gesprochen, wenn eine Krankheit respektive Infektion bei mindestens zwei Personen auftritt und sie sicher oder mit grosser Wahrscheinlichkeit mit demselben Lebensmittel in Zusammenhang steht, oder wenn sich die festgestellten lebensmittelbedingten Krankheitsfälle stärker häufen als erwartet (Art. 15 LMVV, SR 817.042).
Verbraucherbeschwerde
Haben Sie kürzlich in einem Restaurant gegessen oder ein Lebensmittel gekauft und traten danach Krankheitssymptome wie Bauchschmerzen, Übelkeit oder Kopfschmerzen auf?
Das können Sie uns melden.
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