Eichwesen
Bund und Kantone teilen sich die Aufgaben im gesetzlichen Messwesen. Auf Bundesebene ist das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) zuständig. Im Eichkreis Kanton Zug überwacht und vollzieht der Eichmeister die eidgenössische Gesetzgebung bezüglich Mass und Gewicht.
Unsere Themen
Die Bevölkerung wie auch die Wirtschaft müssen sich auf korrekte Messungen und Daten, welche dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen, verlassen können. Ein zuverlässiges und einheitliches Einheiten- und Messsystem ist die Grundlage für redlichen Handel mit Gütern und für transparente Abrechnung von Dienstleistungen.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Über uns
Der Eichmeister prüft und eicht
- stationäre und auf Fahrzeugen montierte Waagen im Messbereich von 0,1 mg bis 100 Tonnen;
- Durchlaufzähler an Tankstellen und auf Fahrzeugen sowie deren Registrierapparate;
- Abgasmessgeräte in Garagen, falls diese für die obligatorische Abgaswartung eingesetzt werden;
- Schankgefässe für Offenausschank;
- Industrie- und Gewerbebetriebe, welche Fertigpackungen und sogenannte Zufallspackungen herstellen oder verkaufen.
Wer Messmittel für eine Gegenleistung verwendet, ist verpflichtet, konforme, zur Eichung zugelassene und fristgerecht geeichte Messmittel zu verwenden und diese zu melden (Artikel 8 bis 12 des Bundesgesetzes über das Messwesen).
Für die Überprüfung und Eichung von Elektro-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler sind privatwirtschaftliche Institutionen zuständig. Diese werden vom Metas kontrolliert.
Team
Links
American National Standards Institute (ASNI)
Bureau International des Poids et Mesures (BIPM)
Deutsches Institut für Normung (DIN)
Europäisches Komitee für Normung (CEN)
International Organization of Legal Metrology (OIML)
International Organization for Standardization (ISO)
Information and communication system for market surveillance of technical products (ICSMS)