Bezahlkarte im Asylbereich

Der Kanton Zug führt ab April 2026 schrittweise eine Bezahlkarte für Personen im Asylbereich ein. Die Unterstützungsleistungen werden direkt auf die Karte geladen und können in der Schweiz für Einkäufe und Dienstleistungen genutzt werden.

Merkblatt für Klientinnen und Klienten

Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zur Bezahlkarte steht hier zur Verfügung: