Erleichterte Einbürgerung

Unter gewissen Voraussetzungen ist eine erleichterte Einbürgerung möglich. Für dieses Verfahren ist das Staatssekretariat für Migration zuständig.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Nein, das Gesuch wird retourniert, wenn eine oder beide Fristen (3 Jahre Ehegemeinschaft und 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz) nicht erfüllt sind.

Nein, erleichtert einbürgern kann sich eine Person nach Art. 21 Abs. 1 nur, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin bei der Heirat bereits Schweizer Staatsbürgerin oder Staatsbürger war.

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