Erleichterte Einbürgerung

Unter gewissen Voraussetzungen ist eine erleichterte Einbürgerung möglich. Für dieses Verfahren ist das Staatssekretariat für Migration zuständig.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Nein, das Gesuch wird retourniert, wenn eine oder beide Fristen (3 Jahre Ehegemeinschaft und 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz) nicht erfüllt sind.

Nein, erleichtert einbürgern kann sich eine Person nach Art. 21 Abs. 1 nur, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin bei der Heirat bereits Schweizer Staatsbürgerin oder Staatsbürger war.

Kontakt

Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst

Anschrift
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Neugasse 2
6301 Zug
Öffnungszeiten

Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr:

Vom Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025 bleibt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst geschlossen. Gerne sind wir ab Montag, 6. Januar 2025 wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.

Telefonnummer
+41 41 594 39 00