Agglomerationsprogramm Zug 1. bis 3. Generation
Der Bund beurteilt die Agglomerationsprogramme (AP). Für die vom Kanton Zug eingereichten AP der 1., 2. und 3. Generation wurden die Beitragssätze für die beitragsberechtigten Massnahmen auf 40 % (AP 1 und 3) und 35 % (AP 2) festgesetzt. Die Massnahmen sämtlicher Programme werden laufend umgesetzt.