Einwilligungserklärung
Für KINDER/JUGENDLICHE ist die Einwilligung BEIDER Eltern (persönlich oder schriftlich) notwendig.
Einwilligungserklärung
Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren müssen durch eine sorgeberechtigte Person begleitet werden. Diese muss sich am Schalter mittels eines gültigen Ausweises Pass/Identitätskarte ausweisen können. Bitte das Formular von der nicht begleitenden, sorgeberechtigten Person vollständig ausfüllen lassen und zusätzlich die Kopie eines gültigen Ausweises mitbringen.
Einwilligungserklärung
Kontakt
Ausweisbüro
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Sonderöffnungszeiten:
- Freitag, 26.09.2025, Nachmittag geschlossen, Betriebsausflug
-
Wegen Unterhaltsarbeiten bleiben unsere Schalter geschlossen:
Freitag, 10. Oktober 2025, 11.45 Uhr, bis und mit Freitag, 17. Oktober 2025.
Ab Montag, 20. Oktober 2025, gelten wieder die regulären Öffnungszeiten.