Für KINDER/JUGENDLICHE ist die Einwilligung BEIDER Eltern (persönlich oder schriftlich) notwendig.

Einwilligungserklärung

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren müssen durch eine sorgeberechtigte Person begleitet werden. Diese muss sich am Schalter mittels eines gültigen Ausweises Pass/Identitätskarte ausweisen können. Bitte das Formular von der nicht begleitenden, sorgeberechtigten Person vollständig ausfüllen lassen und zusätzlich die Kopie eines gültigen Ausweises mitbringen.

Einwilligungserklärung
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Ausweisbüro

Seestrasse 2
6301 Zug
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geschlossen

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Das Ausweisbüro bleibt am Freitagnachmittag, 4. September 2026, aufgrund eines Betriebsausflugs geschlossen.