Allgemeine Informationen zur Ausweisbestellung für Pass und/oder Identitätskarte: Schweizer Staatsangehörige haben Anspruch auf einen Ausweis. Der Ausweis dient der Inhaberin oder dem Inhaber zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der eigenen Identität.

Voraussetzungen für die Bestellung

  • Wohnsitz im Kanton Zug
  • Bedarf eines neuen Ausweises (Erhalt innert 10 Arbeitstagen nach der persönlichen Schaltervorsprache mit eingeschriebener Post)

Einreisebestimmungen bei Auslandreisen

Die Reisenden sind selbst für die Vorbereitung sowie für die Organisation der Reise verantwortlich. Die Bestimmungen für die Einreise werden von jedem Staat autonom entschieden. Verantwortlich für diesbezügliche Auskünfte sind die ausländischen Vertretungen in der Schweiz.

Vorgehen für die Bestellung von Pass und/oder Identitätskarte

  • Sämtliche Ausweise müssen beim Ausweisbüro des Kantons Zug beantragt werden
  • Die persönliche Vorsprache am Schalter ist nur nach Terminvereinbarung möglich

 

Am einfachsten und schnellsten beantragen Sie Ihre Ausweise und den Termin für die Schaltervorsprache über das Internet. Oder Sie beantragen Ihre Ausweise und den Termin für die Schaltervorsprache telefonisch unter T +41 41 594 11 40. Dringende Anfragen richten Sie via E-Mail an pass@zg.ch mit Angabe Ihrer Telefonnummer.

Mitbringen zur persönlichen Schaltervorsprache

  • Die zu ersetzenden Ausweise
  • Im Falle eines Ausweisverlustes: Verlustmeldung des betreffenden Ausweises von einer schweizerischen Polizeidienststelle ausgestellt
  • EC-/Postcard oder Bargeld für die Bezahlung der Ausweisgebühr

Foto

  • Das Foto wird im Ausweisbüro aufgenommen
  • Mitgebrachte Fotos werden im Kanton Zug nicht verarbeitet

Erfassung der Biometriedaten nach der Schaltervorsprache

  • Gesichtsbild
  • Fingerabdrücke für den Pass
  • elektronische Unterschrift

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und hilfsbedürftige Personen

müssen durch die sorgeberechtigte Person resp. durch den gesetzlichen Vertreter (Vormund/in, Beistand/in) begleitet werden. Die gesetzlichen Vertreter müssen sich ebenfalls ausweisen können.

Heirat

Bei der Beantragung eines Ausweises auf den neuen Namen, bis max. 60 Arbeitstage vor der Trauung möglich, wird vorgängig folgendes Dokument benötigt:

  • Bestätigung der Personendaten für eine Ausweisausstellung vor der Trauung

Ausstellungsfrist 10 Tage

Nach der Bestellauslösung durch das Ausweisbüro des Kantons Zug werden die Ausweise vom Bund produziert und Ihnen innert 10 Arbeitstagen mit eingeschriebener Post zugestellt.

 

Adresse Ausweisbüro

Das Ausweisbüro des Kantons Zug an der Seestrasse 2, im Regierungsgebäude am Postplatz in Zug, erreichen Sie vom Bahnhof zu Fuss in 10 Minuten oder mit dem Bus Nr. 602, 603, 605, 606, 607, 611, 612, 613, 614 bis zur Haltestelle Postplatz.

Kosten

* Gebühren inkl. Portokosten von CHF 5.00 pro Person und Ausweis.

Gebühr inkl. Porto eingeschrieben Identitätskarte IDK Pass Kombi Pass und IDK Provisorischer Pass
Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren 35.00 CHF 65.00 CHF 78.00 CHF 100.00 CHF
Erwachsene 70.00 CHF 145.00 CHF 158.00 CHF 100.00 CHF

 

Kontakt

Ausweisbüro

Seestrasse 2
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Sonderöffnungszeiten:

Das Ausweisbüro bleibt am Freitagnachmittag, 4. September 2026, aufgrund eines Betriebsausflugs geschlossen.