Abfallanlagen
Abfallanlagen sind Betriebe, die Abfälle annehmen, behandeln, verwerten oder ablagern. Sie benötigen eine entsprechende Bewilligung, die beim Amt für Umwelt beantragt werden kann.
Baubewilligung
Abfallanlagen benötigen, wie jedes Bauvorhaben und jede Umnutzung, eine Baubewilligung. Für Anlagen in der Bauzone ist die Gemeinde die Baubewilligungsbehörde. Das Amt für Umwelt (AFU) wird zur Stellungnahme eingeladen (vgl. Art. 15 VEG USG). Grosse Bauvorhaben benötigen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV). Bauvorhaben in einer kantonalen Nutzungszone für Abfallanlagen (z.B. Deponien, Bauschuttaufbereitungsanlagen) werden durch die Baudirektion bewilligt.
Betriebsbewilligung, Empfängerbewilligung
Abfallanlagen mit einer Kapazität für die Behandlung oder Zwischenlagerung von mehr als 100 Tonnen Abfällen pro Jahr benötigen eine Betriebsbewilligung und eine Betriebsnummer. Wer Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle annehmen möchte, benötigt zudem eine Empfängerbewilligung. Neue Bewilligungen oder Verlängerungen bestehender Bewilligungen können mit den untenstehenden Formularen beim AFU beantragt werden.
Bauabfallanlagen, Sortieranlagen
Wenn Häuser abgebrochen, Strassen erneuert oder Brücken saniert werden, fallen grosse Mengen an mineralischen Bauabfällen an. In Bauabfallanlagen wird aus Beton- und Mischabbruch sowie Ausbauasphalt wieder Gesteinskörnung für Beton und Belag sowie für ungebundene Anwendungen hergestellt. In vielen Anwendungen kann so Kies aus der Kiesgrube ersetzt werden.
Gemischte Bauabfälle (Bausperrgut) oder Industrie- und Gewerbeabfälle werden in Sortieranlagen in verschiedene Materialkategorien wie zum Beispiel Bauschutt, Holz, Metall, Gips, Glas, Karton, Kunststoffe, Metallabfälle oder brennbare Abfälle aufgetrennt. Dafür stehen heute viele verschiedene Aufbereitungsmethoden und Trennverfahren zur Verfügung. Ziel ist es, eine hohe Verwertung zu erreichen und Schadstoffe aus dem Kreislauf zu entfernen.
Bauabfälle, welche stärker mit Schadstoffen belastet sind und sich für eine Aufbereitung eignen, werden in speziellen Waschanlagen gereinigt und aufbereitet. Die nicht verwertbaren Anteile werden deponiert.
Kompostier- und Vergärungsanlagen
Ist eine dezentrale Kompostierung nicht möglich, sollten biogene Abfälle separat gesammelt und in einer zentralen Anlage unter Ausschöpfung der enthaltenen Energie vergärt oder kompostiert werden.
Deponien
Nicht alle Abfälle können stofflich verwertet oder energetisch genutzt werden. Diese Abfälle sind so zu behandeln, dass sie ohne Umweltgefährdung deponiert werden können. Deponien sind Abfallanlagen, in denen Abfälle kontrolliert abgelagert werden.
Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) unterscheidet folgende fünf Deponietypen:
- A: Aushubdeponien (bisher Inertstoffdeponie mit Beschränkung auf unverschmutzten Aushub)
- B: Inertstoffdeponien (geringer Schadstoffgehalt, nicht mobil)
- C: Reststoffdeponien (erhöhter Schadstoffgehalt, immobilisiert)
- D: Schlackedeponien (Schlacke aus thermischen Verbrennungsanlagen)
- E: Reaktordeponien (mittlerer Schadstoffgehalt, chemisch reaktiv)
Im Kanton Zug wird unverschmutzter Aushub weitgehend für das Wiederauffüllen von Kiesgruben eingesetzt. Nur wenn die Kapazitäten in den Kiesgruben nicht ausreichen, können Aushubdeponien für diese Abfallkategorie bewilligt werden.
Kehrichtverbrennung, Sammelstellen (Ökihöfe)
Der Hauskehricht, der im Kanton Zug anfällt, wird in der KVA Renergia in Perlen (Kanton Luzern) entsorgt.
An zwölf Ökihöfen des Zweckerbandes der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (Zeba) werden zahlreiche Wertstoffe separat gesammelt und anschliessend der Verwertung zugeführt.
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