Biogene Abfälle
Als biogene Abfälle werden Abfälle pflanzlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft bezeichnet. In Kompostier- und Vergärungsanlagen können sie zu Biogas und Kompost verwertet werden.
Sammlung und Verwertung
Rund 38'000 Tonnen biogene Abfälle aus Haushalten, aus dem Gartenbau, der Land- und Forstwirtschaft sowie aus der lebensmittelverarbeitenden Industrie werden im Kanton Zug jährlich verwertet. Die fünf Kompostier- und Vergärungsanlagen verarbeiten die Abfälle zu Komposten und Biogas. Der Strom und die Wärme, die erzeugt werden, können ins Strom- bzw. Fernwärmenetz eingespeist werden.
Der Zeba (Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen) führt im ganzen Kanton einmal wöchentlich eine Grüngutsammlung für Privathaushalte durch. Speisereste,- Rüst- und Gartenabfälle können kostenlos abgegeben werden. Damit daraus neben Biogas auch qualitativ hochwertiger Kompost entsteht, darf das Grüngut keine Fremdstoffe wie Kunststoffe, Glas oder Metalle enthalten.
Speisereste aus Gastronomiebetrieben
Speisereste aus Gastronomiebetrieben dürfen seit 2011 nicht mehr an Nutztiere verfüttert werden. Ziel ist es, die Verbreitung von gefährlichen Tierseuchen zu verhindern. Die Entsorgungswege für Speisereste sind in der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) geregelt.
Die ökologisch sinnvollste und meist auch kostengünstigste Lösung ist, die Abfälle einem spezialisierten Transporteur zur Verwertung in einer Kompostier- oder Vergärungsanlage zu übergeben. Sowohl die Anlage als auch der Transporteur müssen besondere hygienische Anforderungen erfüllen und benötigen eine Bewilligung des Veterinärdienstes.
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