Siedlungsabfälle sind Abfälle, die aus Haushalten oder aus Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen stammen und deren Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar ist (Art. 3a VVEA).

Bild Siedlungsabfälle

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