Bei untersuchungsbedürftigen Standorten muss abgeklärt werden, ob von ihnen schädliche oder lästige Einwirkungen für die Umwelt ausgehen. Werden solche Einwirkungen festgestellt, müssen diese entweder überwacht oder beseitigt (saniert) werden.

Team

Agnes Rehmus

Projektleiterin

Rainer Jakoby

Projektleiter

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