Veräusserung und Teilung von belasteten Standorten

Für die Veräusserung oder Teilung von Grundstücken, die im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen sind, ist eine Bewilligung vom Amt für Umwelt notwendig.

Team

Agnes Rehmus

Projektleiterin

Rainer Jakoby

Projektleiter

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